Erforderlichkeit von Betriebsratsfortbildungen kurz vor Ablauf der Amtszeit
Betriebsräten und Mitarbeitervertretungen steht grundsätzlich ein Anspruch auf Schulungsveranstaltungen zu, die ihnen die Grundkenntnisse im allgemeinen Arbeitsrecht, im Bereich der Arbeitssicherheit sowie im Bereich der Unfallverhütung vermitteln. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf weiterführende Fortbildungsveranstaltungen, wenn ein aktueller oder in naher Zukunft aktueller, konkreter Anlass im Unternehmen die Annahme zulässt, dass weiterführende Kenntnisse des Betriebsrats zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich werden.