Will ein Arbeitnehmer an einem gesetzlichen Feiertag Urlaub nehmen, obwohl er normalerweise zum Dienst eingeteilt wäre, so muss er sich hierfür einen Urlaubstag anrechnen lassen.
Ein häufiger Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht bei dienstplangestützten Arbeitszeiten dann, wenn ein Arbeitnehmer eigentlich zum Dienst eingeplant wäre, urlaubsbedingt aber nicht arbeiten muss und in diesen Zeitraum ein gesetzlicher Feiertag fällt. Streitpunkt ist hier meist die Frage, ob sich der Arbeitnehmer für diesen Feiertag einen Urlaubstag anrechnen lassen muss. Die gesetzliche Regelung ist hier jedoch eindeutig.