Haftung ehrenamtlicher Vereins- und Stiftungsvorstände

Vereine und Stiftungen sind der zunehmenden Anzahl von Kapitalgesellschaften (insbesondere der gGmbH) die vorherrschenden Rechtsformen im Bereich der freien Wohlfahrtspflege. Dabei sind die jeweiligen Träger in hohem Maße auf das Engagement von ehrenamtlichen Mitarbeitern, gerade auch in den Vereins- und Stiftungsorganen angewiesen. Die tägliche Praxis zeigt, dass sich gerade ehrenamtliche...

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