Beratungschwerpunkte im Arbeits-  und Gesellschaftsrecht


Als Rechtsanwalt vertrete ich klein- und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht in Hannover und über die Region hinaus. Einen Schwerpunkt bilden dabei soziale Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sowie der Jugendhilfe. Bei folgenden Problem- und Fragestellungen stehe ich Ihnen sowohl im Rahmen von gerichtlichen als auch von außergerichtlichen Verfahren gerne zur Verfügung:


■ Arbeitsverträgen (einschließlich  Geschäftsführeranstellungsverträgen)

■ Befristung von Arbeitsverträgen

■ Entgeltfortzahlung

■ Abmahnungen

■ Kündigungen (betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt)

■ Aufhebungsverträgen

■ Betriebsübergänge (§ 613a BGB)

■ Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Betriebsrat / Personalrat / Mitarbeitervertretung

■ Interessenausgleiche 

■ Sozialpläne


Darüber hinaus betreue ich klein- und mittelständische Unternehmen in Hannover sowie überregional, ebenso wie Gesellschafter, Geschäftsführer und Aufsichtsräte bei allen Fragestellungen zu Personen- oder Kapitalgesellschaftsrechten einschließlich des Stiftungs- und Vereinsrechts.

 

■ Rechtsformwahl

■ Gesellschaftsverträge / Satzungen

■ Geschäftsführeranstellungsverträge

■ Umstrukturierung (Umwandlung, Spaltung etc.)

■ Konzernaufbau

■ Begleitung von Gesellschafter- und Mitgliederversammlungen

■ Gemeinnnützigkeitsrecht


Aufgrund der hierbei regelmäßig aufkommenden steuerrechtlichen Fragestellungen arbeite ich bei Bedarf eng mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Notaren zusammen, um eine optimale Beratung im Rahmen Ihres Anliegens zu gewährleisten.


➡️ Sie benötigen eine Ersteinschätzung zu Ihrem konkreten Fall oder möchten einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Hannover vereinbaren - rufen Sie mich an unter 0511 /261437‑0 oder schreiben Sie über das  Kontaktformular– wir besprechen Ihr Anliegen noch heute unverbindlich.