Kündigung des Arbeitsvertrags - Kündigungsgründe vom Rechtsanwalt aus Hannover erklärt
Eine wirksame Kündigung setzt in der Regel das Bestehen eines Kündigungsgrundes voraus. Als Kündigungsgründe kommen
➡️ betriebsbedingte Gründe (z.B. die Einstellung des Geschäftsbetriebs und damit das Entfallen des Arbeitsplatzes)
➡️ verhaltensbedingte Gründe (z.B. ein Arbeitnehmer mehrfach gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßenen und wurde ggf. abgemahnt)
➡️ personenbedingte Gründe (z.B. ein Arbeitnehmer fehlt krankheitsbedingt häufiger oder zusammenhängend über einen längeren Zeitraum)
in Betracht.
Was können wir für Sie tun?
➡️ Prüfung der Frage, ob die konkret vorliegenden Gründe für den Ausspruch einer Kündigung ausreichen und einer möglichen gerichtlichen Überprüfung standhalten.
➡️ Prüfung ob einer vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung rechtskonform erfolgt ist.
➡️ Begleitung von Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten.
Klasgefrist vor den Arbeitsgerichten
Gegen eine Kündigung kann nur innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden!
Sie benötigen eine Ersteinschätzung zu Ihrem konkreten Fall oder möchten einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Hannover vereinbaren - rufen Sie mich an unter 0511 /261437‑0 oder schreiben Sie über das Kontaktformular – wir besprechen Ihr Anliegen noch heute unverbindlich.