Was kostet ein Rechtsanwalt? – Ein verständlicher Überblick

Die Frage nach den Kosten eines Anwalts ist für viele Mandanten schwer zu durchschauen. Gerade im Arbeitsrecht, etwa bei einer Kündigung, ist es wichtig zu wissen, wann Gebühren entstehen, wie sie berechnet werden und welche Summen realistisch auf Sie zukommen.


In diesem Text möchte ich Ihnen kompakt erläutern:

  • Wann und wie die Erstberatungsgebühr anfällt,
  • was genau der Streitwert ist und warum er so wichtig ist,
  • wie sich typische Kosten anhand Ihres Gehalts berechnen,
  • welche Honorarmodelle es gibt und worauf Sie achten sollten.


1. Erstberatungsgebühr

Die Erstberatung ist das erste Gespräch mit dem Anwalt – telefonisch oder persönlich – bei dem Sie Ihren Fall schildern und eine erste rechtliche Einschätzung erhalten.

Für Verbraucher liegt die Gebühr gesetzlich bei maximal 190€ zzgl. MwSt (also etwa 226€ brutto).

Diese Gebühr entfällt häufig, wenn Sie dem Anwalt anschließend das Mandat zur Vertretung übertragen – dann wird sie auf das Haupthonorar angerechnet.

Gewerbliche Mandanten können höhere Sätze vereinbaren, wenn dies schriftlich festgelegt ist.



2. Was ist der Streitwert?

Der Streitwert (auch „Gegenstandswert“) ist der fiktive Geldwert eines Rechtsstreits und dient als Berechnungsgrundlage für Anwalts- und Gerichtskosten.


Beispiel aus dem Arbeitsrecht:

Bei Kündigungsschutzklagen wird der Streitwert regelmäßig mit dem dreifachen Bruttomonatsgehalt angesetzt.

Kommt noch ein Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hinzu, kann ein weiteres Monatsgehalt addiert werden.

Für andere Rechtgebiete richtet sich der Streitwert in der Regel nach der Höhe des wirtschaftlichen Interesses des Mandanten.


Beispiel aus dem Bereich allgemeines Zivilrecht:

Sie haben eine Handwerkerleistung beauftragt, die mangelhaft erbracht wird. Die Höhe des entstandenen Schadens beträgt 15.000 €. In diesem Fall beträgt der Streitwert üblicherweise 15.000 €.


3. Was kostet ein Gerichtsverfahren – typischerweise?

Nachfolgend finden Sie eine vereinfachte Darstellung typischer Streitwerte und der daraus resultierenden Gesamtkosten für ein erstinstanzliches Verfahren am Beispiel einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht:




Bruttogehalt/Monat
Üblicher Streitwert (ohne/mit Zeugnis)

Gesamtkosten Verfahren* (ohne/mit Zeugnis)

3.000 €
9.000 € / 12.000 €
ca. 1.800 € / 2.200 €
4.500 €
13.500 € / 18.000 €
ca. 2.300 € / 2.500 €
6.000 €
18.000 € / 24.000 €
ca. 2.500 € / 2.800 €

          

 *Gerundete Angaben nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der Fassung vom 01.06.2025.

Hinzu kommen gegebenenfalls Gerichtskosten, die Kosten für eine gütliche Streitbeilegungen oder weitere Gerichtsinstanzen (Berufung, Revision etc.) sowie ggf. Reisekosten oder Zusatzaufwand.


4. Alternativen: Stundenhonorar oder Pauschale

Neben der gesetzlichen Abrechnung nach RVG kann auch ein Stundenhonorar oder eine pauschale Vergütung vereinbart werden:

Stundenhonorar eigenen sich besonders, wenn das Verfahren atypisch komplex ist oder der Zeitaufwand nur schwer abschätzbar ist. 

Pauschalhonorare sind möglich, wenn Aufwand gut abschätzbar ist (z.B. Prüfung eines Arbeitsvertrags).

Diese Modelle erfordern eine schriftliche Honorarvereinbarung (§3a RVG) und sorgen für mehr Planbarkeit – vor allem bei außergerichtlicher Beratung.


Fazit

Die Vergütung eines Anwalts lässt sich gut abschätzen, wenn man den Streitwert kennt. Bei einer Kündigung orientiert sich dieser in der Regel an drei Bruttomonatsgehältern – hinzu kommt ggf. ein Betrag für ein Arbeitszeugnis sowie etwaig entstehende Gerichtskosten oder Auslagen. Daraus ergeben sich Gesamtkosten zwischen 1.800€ und 2.800€, je nach Gehalt.


Sinnvoll ist immer ein frühes Gespräch über Kosten und Honorarstruktur – so lassen sich böse Überraschungen vermeiden.