Honorar

Ich lege großen Wert auf ein transparente Regelung und Absprache hinsichtlich der aus dem Mandat entstehenden Kosten. Daher ist es für mich selbstverständliche, meine Mandanten im Rahmen des ersten Gesprächs entsprechend aufzuklären und eine angemessene Kostenregelung zu vereinbaren.

Grundsätzlich wird die Höhe der anwaltlichen Vergütung durch den Gesetzgeber im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) geregelt. Die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung sind durch das RVG dabei auf maximal 190,- € zzgl. gesetzlichen MwSt.  begrenzt. Dabei dient dieses Gespräch primär der Aufklärung des Sachverhalts und einer ersten Erörterung der rechtlichen Problemstellung. Eine sich daran anschließende Tätigkeit wird sodann auf Basis so genannte Gegenstandswertes abgerechnet, wobei hier Honorarkosten für eine außergerichtliche wie auch für eine gerichtliche Tätigkeit entstehen können.

Daneben lässt das Gesetz alternativ auch eine freie Honorarvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant zu, die im Rahmen einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung fixiert. Die Kosten richten sich in diesem Fall nach dem tatsächlichen Zeitaufwand (Stundensatz) oder können alternativ auch nach einer im Vorfeld vereinbarten Pauschalvereinbarung abgerechnet werden. Die beiden letztgenannten Varianten kommen insbesondere bei besonders komplexen oder besonders einfachen  Sachverhalten in Betracht.