Wenn Bonusziele zu spät kommen: Wann Arbeitgeber Schadensersatz zahlen müssen


Paragraphenzeichen als Symbol für Gerichturteil oder Rechttipp Bundesarbeitsgericht urteilt zum Anspruch auf Prämien, beim Fehlen von Zielvorgaben

1. Worum ging es in dem Fall?

Viele Arbeitsverträge sehen variable Vergütungsbestandteile vor, etwa Boni oder Prämien, die an das Erreichen bestimmter Ziele geknüpft sind. Im dem vom Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 19. Februar 2025 – 10 AZR 57/24 entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber zwar ein Bonussystem vorgesehen, die konkreten Ziele jedoch erst deutlich verspätet im laufenden Jahr festgelegt.

Dabei war zwischen den Prozessparteien auch streitig, ob die Zielvorgaben überhaupt nachgereicht wurden

Der Arbeitnehmer machte geltend, dass die verspätete Zielvorgabe ihren Zweck verfehlt habe, da er sein Arbeitsverhalten nicht mehr sinnvoll auf die Ziele habe ausrichten können. Er verlangte daher „Schadensersatz statt der Leistung“ in Höhe des entgangenen Bonus.


2. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitnehmer Recht. Es und stellte klar, dass Arbeitgeber verpflichtet sind Zielvorgaben rechtzeitig, also zu Beginn der Zielperiode, festzulegen. Erfolgt die Zielvorgabe verspätet, verliert sie ihre Motivations- und Steuerungsfunktion und es kann zugunsten des Arbeitnehmers ein Schadensersatzanspruch entstehen.

Dabei kam es aus Sicht des BAG nicht darauf ab, ob der Arbeitnehmer die Ziele tatsächlich erreicht hätte. Entscheidend war alleine, dass ihm die Chance, zielgerichtet darauf hinzuarbeiten, genommen wurde.


3. Warum ist das Urteil so wichtig?

Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung für alle Unternehmen mit variablen Vergütungssystemen, denn es stellt fest, dass:

  • Bonusregelungen sind keine unverbindliche Gefälligkeit, sondern vertragliche Pflichten sind.
  • Zielvorgabe ein wesentlicher Bestandteil des Vergütungsversprechens sind.
  • verspätete Zielvorgaben können den Arbeitgeber teuer zu stehen kommen, selbst wenn wirtschaftliche Gründe vorliegen.


 Welche Konsequenzen ergeben sich für Arbeitgeber?

Arbeitgeber sollten:

  • klare Fristen für Zielvereinbarungen definieren,
  • sicherstellen, dass Ziele vor Beginn oder spätestens zu Beginn der Zielperiode feststehen,
  • beweissicher dokumentieren, wann, wie und welche Ziele kommuniziert wurden.

Fehlt eine rechtzeitige Zielvorgabe, droht eine fiktive Bonusberechnung, oft auf Basis der Vorjahre oder Durchschnittswerte.


 Bedeutung für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können sich auf das Urteil berufen, wenn:

  • Ziele erst spät oder gar nicht festgelegt werden,
  • ihnen dadurch realistische Möglichkeiten zur Zielerreichung genommen werden.

Ein Bonusanspruch kann dann auch ohne Zielerreichung bestehen.


6. Fazit

Das BAG stärkt die Position der Arbeitnehmer deutlich. Variable Vergütung ist nur dann wirksam, wenn die Spielregeln von Anfang an klar sind. Für Arbeitgeber bedeutet das Urteil, dass Bonusmodelle sauber organisiert und pünktlich umgesetzt werden müssen, da anderenfalls Schadensersatzansprüche drohen.


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