Arbeitsrecht

Zu unsere Mandanten gehören insbesondere mittelständische Unternehmen aus dem Bereich des Sozialwirtschaft, inhabergeführte Unternehmen aller Größen und Rechtsformen sowie Privatpersonen. Einen besonderen Schwerpunkt bilden dabei Körperschaften, Stiftungen und Vereine aus dem Bereich der Gemeinnützigkeit. Als persönlicher Ansprechpartner stehe ich Ihnen für sämtliche Fragen aus den Bereichen Individual- und Kollektivarbeitsrecht zur Verfügung. Dazu zählt insbesondere:

 

  • die Unterstützung bei alltäglichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, wie z.B. Urlaubs- und Vergütungsansprüchen, Abmahnungen,
  • die Erstellung von Verträgen für Arbeitnehmer und Angestellt sowie Verträgen für Mitarbeiterbeteiligungsmodelle, Organmitglieder (Vorstände, Geschäftsführer) sowie befristeten Arbeitsverträge,
  • die Beratung im Zusammenhang mit ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen sowie die Begleitung bei etwaigen arbeitsgerichtlichen Klageverfahren vor den Arbeitsgerichten aller Instanzen (Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht) bzw. Landgericht und Oberlandesgericht (Vorständen und Geschäftsführern),
  • das Verhandeln von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie das Verhandeln von Abfindungen
  • die Beratung bei Betriebsänderungen, Umstrukturierungen, Umwandlungen, Betriebsübergängen, Outsourcing und Betriebseinstellungen
  • die Durchführung von Schulungen und Seminaren zu mandantenspezifischen Fragestellungen.