Gesellschaftsrecht

Zu unseren Mandanten zählen klein- und mittelständische Unternehmen aller Größen und Rechtsformen, einschließlich Vereinen, Stiftungen, GmbHs sowie deren jeweilige Anteilsinhaber. Einen besonderen Schwerpunkt bilden dabei Unternehmen aus dem Bereich der Gemeinnützigkeit. Diese begleiten wir bei:

 

  • der Erstellung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen,
  • der Erstellung von Geschäftsordnungen für Vorstand oder Geschäftsführung,
  • Rechtsformwechseln,
  • dem Erwerb und Veräußerung an Gesellschaftsanteilen,
  • der Einstellung und Abberufung von Organmitgliedern