Gesellschaftsrecht
Zu unseren Mandanten zählen klein- und mittelständische Unternehmen aller Größen und Rechtsformen, einschließlich Vereinen, Stiftungen, GmbHs sowie deren jeweilige Anteilsinhaber. Einen besonderen Schwerpunkt bilden dabei Unternehmen aus dem Bereich der Gemeinnützigkeit. Diese begleiten wir bei:
- der Erstellung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen,
- der Erstellung von Geschäftsordnungen für Vorstand oder Geschäftsführung,
- Rechtsformwechseln,
- dem Erwerb und Veräußerung an Gesellschaftsanteilen,
- der Einstellung und Abberufung von Organmitgliedern