Beratungschwerpunkte im Arbeits-  und Gesellschaftsrecht

Als Rechtsanwalt vertrete ich mittelständische Unternehmen und auch Privatpersonen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Neben gewerblichen Unternehmen bilden dabei insbesondere soziale Einrichtungen der Alten-, Behinderten und Jugendpflege mit den daraus resultierenden Besonderheiten einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Bei folgenden Problem- und Fragestellungen stehe ich Ihnen sowohl im Rahmen von gerichtlichen als auch von außergerichtlichen Verfahren gerne zur Verfügung:

 

■ Gestaltung von Arbeitsverträgen (einschließlich  Geschäftsführeranstellungsverträgen)

■ Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag

■ Befristung von Arbeitsverträgen

■ Fragestellungen aus dem Bereich der Entgeltfortzahlung

■ Abmahnungen

■ Kündigungen (betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt)

■ Erstellung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen

■ Begleitung von Betriebsübergängen (§ 613a BGB)

■ Verhandlungen und Streitigkeiten mit dem Betriebsrat / Personalrat / Mitarbeitervertretung

■ Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen

 

Darüber hinaus betreue ich Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer und Aufsichtsräte bei allen Fragestellungen aus dem Bereich des Personen- oder Kapitalgesellschaftsrechts einschließlich des Stiftungs- und Vereinsrechts (ggf. unter besonderer Beachtung einer etwaigen Gemeinnützigkeit).

 

■ Beratung bei der Rechtsformwahl

■ Erstellung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen

■ Erstellung von Geschäftsführeranstellungsverträgen

■ Umstrukturierung (Umwandlung, Spaltung etc.)

■ Konzernaufbau

■ Begleitung von Gesellschafter- und Mitgliederversammlungen

■ Joint Ventures

■ Gesellschafterhaftung

■ Geschäftsführerhaftung

 

Aufgrund der hierbei regelmäßig aufkommenden Fragestellungen aus dem Bereich des Steuerrechts arbeite ich bei Bedarf eng mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Notaren zusammen, um eine optimale Beratung im Rahmen Ihres Anliegens zu gewährleisten.